Regionaler Sozialdienst Oberhofen



Sozialhilfe

Die schweizerische Bundesverfassung garantiert in Artikel 12 ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Dieses Recht auf Existenzsicherung bildet die Grundlage der Sozialhilfe.

Demzufolge sichert Sozialhilfe die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration.

Sozialhilfe umfasst in der Regel eine genaue Abklärung der sozialen Situation der Hilfe suchenden Person. Materielle Unterstützung wird geleistet, wenn das monatliche Nettoeinkommen nicht ausreicht, um die Kosten für die materielle Grundsicherung zu decken. Das individuelle Unterstützungsbudget setzt sich gemäss den SKOS-Richtlinien aus einer Pauschale für den Lebensunterhalt (GBL, abhängig von der Anzahl im Haushalt lebenden Personen), den anrechenbaren Wohnkosten (WOK), der medizinischen Grundversorgung (MGV), den sogenannten situationsbedingten Leistungen (SIL) und Integrationszulagen und/oder Einkommensfreibeträgen zusammen.

 

 

empty