Alimentenwesen: Bevorschussung und Inkasso
Alimentenbevorschussung
Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Forderungstitel in Form eines Gerichtsurteils, einer gerichtlich genehmigten Konvention oder eines vormundschaftlich genehmigten Unterhaltsvertrags. Der Anspruch auf Bevorschussung steht auch mündigen Kindern in Ausbildung zu, sofern ein Alimententitel vorhanden ist, der über das Mündigkeitsalter hinaus gültig und vollstreckbar ist. Unterhaltsbeiträge für Geschiedene (nachehelicher Unterhalt) werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.
Inkassohilfe
Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Sie steht Kindern und Erwachsenen zu.
Wir bieten die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe für Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden Heiligenschwendi, Hilterfingen und Oberhofen an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Probleme mit Unterhaltsbeiträgen haben. Ihre Anfragen nehmen gerne Frau Christa Steiner und Frau Doris Wittwer entgegen.
In den Gemeinden Sigriswil und Teuffenthal können Sie Ihre Anfrage an die zuständige Vormundschaftsbehörde richten:
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Sozialkommission Sigriswil, Herr Daniel Ramsauer, Telefon 033 244 14 20
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Vormundschaftsbehörde Teuffenthal, Herr Stefan Wetli, Telefon 033 442 11 23